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Honorar

Das Honorar für die gutachterliche Tätigkeit ist prinzipiell abhängig von der Höhe des vorläufigen Verkehrswertes.

Manchmal ist jedoch ein ausführliches Gutachten nicht erforderlich. Als Alternative zum gerichtsbeständigen Gutachten kann sich in bestimmten Fällen eine Schätzung anbieten. Schätzungen unterliegen nicht der Maßgabe des § 194 BauGB sowie den strengen Regelungen der Wertverordnung. Sie sind in der textlichen Ausgestaltung gestrafft und haben daher einen geringeren Seitenumfang. Das Ergebnis einer Schätzung ist nicht wie beim Gutachten ein konkreter Wert sondern eine Spanne mit einer unteren und einem oberen Wertangabe. Die Kosten hierfür liegen je nach Auftragsumstand um bis zu 50 % niedriger.

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